MDR…? Aber sicher! Modul 1
Modul 1: Einführung in die MDR – Hilfsmittel statt Hindernis
Seminarbeschreibung
Seit Mai 2021 ersetzt die MDR (Medical Device Regulation) das bisherige Medizinproduktegesetz (MPG). Diese wirkt sich auch auf Zahnarztpraxen mit und ohne Eigenlabor – als Hersteller von Sonderanfertigungen – aus: Dentallabore und Zahnarztpraxen mit Eigenlabor oder mit Chairside-Leistungen (CAD/CAM-Fertigung) sowie Zahnarzt- und KFO-Praxen sind direkt betroffen.
Diese Fortbildung vermittelt die Grundlagen und informiert über Handlungsbedarfe für Laborinhaber oder Praxisinhaber mit Eigenlabor. Darüber hinaus begleiten wir Sie auf dem Weg, das MDR als Chance zur Optimierung sinnvoller betrieblicher Prozesse zu sehen und als Werkzeug für die Ermittlung von Defiziten zu nutzen.
Seminarinhalt
- Neuerungen und Anforderungen der MDR für Praxis- und Dentallabore
- Überblick über alle Bereiche der MDR
- Umsetzung der MDR in der Praxis
- Verantwortung, Pflichten und Fristen
- Mitarbeiterunterweisungen
- Dokumente, Formulare und Checklisten
- Die Konformitätserklärung
- Transparenz/Rückverfolgbarkeit
- Ausblick: MDR-konformes Qualitätssystem inkl. Risikomanagementsystem etc. (Modul 2)
Nutzen
- Sie erfahren die Bedeutung der MDR für Ihr Dentallabor
- Sie erhalten einen Fahrplan für die Einführung der MDR in Ihr Unternehmen
- Sie lernen, welche konkreten Anforderungen für Praxis- und Dentallabore gelten, z.B. im Hinblick auf Dokumentation, Unterweisungen und Konformitätserklärungen
- Sie wissen, was nach Auslieferung Ihrer Produkte zu beachten und was bei Vorkommnissen zu tun ist
- Sie erhalten praktische Tipps zur Umsetzung der Anforderungen der MDR im Tagesgeschäft ohne ausufernden bürokratischen Aufwand
Zielgruppe/Teilnehmerkreis
- Zahnärzte und Zahnärztinnen mit und ohne Eigenlabor
- Zahntechniker und Zahntechnikerinnen
- QM-verantwortliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Zahnarztpraxis oder Dentallaboren
Voraussetzungen
Es sind keine speziellen Voraussetzungen nötig.
Im Preis enthalten:
- Handout
- Verpflegung
Nutzen Sie den NRW-Bildungsscheck: Bis zu 500€ Rückerstattung von Kursgebühren!
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken unterstütz das Land NRW unter bestimmten Bedingungen die (Weiter-)Qualifizierung von Mitarbeitern. Ob Sie förderberechtigt sind und alle weiteren Informationen finden Sie hier: NRW-Bildungsscheck.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung – unter 0211/837-1929
- Seminar-ID: folgt
Referent/in
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Simone BöckelmannDipl.-Pädagogin